Sonderfrist: POP TO GO

16. Mai 2025

Du möchtest noch Förderung für ein Herbst-Projekt in 2025 beantragen?

Dafür gibt es vom Bundesverband Popularmusik e.V. eine Sonderausschreibung für Projekte, die zwischen dem 15. September und 31. Dezember diesen Jahres durchgeführt werden. Mit POP TO GO werden die Kulturbereiche Musik, Digitale Medien, Bewegung und Tanz, Theater sowie Film gefördert. Schnell sein lohnt sich, Anträge können noch bis zum 15. Juni eingereicht werden!

Für weitere Fragen, wende dich gern an die Servicestelle „Kultur macht stark“ in Schleswig-Holstein.

Klicke auf die Links für weitere Fristen und Informationen zu POP TO GO.

Die Servicestelle berät Sie! 

Sie haben Fragen zu „Kultur macht stark“? Kontaktieren Sie gerne Rike Bill, Koordinatorin der Servicestelle „Kultur macht stark“ Schleswig-Holstein, damit Sie und Ihre Projektidee bestmöglich unterstützt werden können.

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